Altersvorsorge-Reform 2027: Das ändert sich bei Riester
Ab 2027 gibt es neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte mit bis zu 540 € Grundzulage, ETFs und verschiedenen Garantien. Erfahre, was für Steuern, Riester-Bestandsverträge und einen Ruhestand im Ausland gilt.

- Ab 2027 gibt es neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte mit bis zu 540 € Grundzulage, ETFs und verschiedenen Garantien.
- Erfahre, was für Steuern, Riester-Bestandsverträge und einen Ruhestand im Ausland gilt.
Was wäre, wenn der Staat jedes Jahr bis zu 540 € zusätzlich zu deiner privaten Altersvorsorge beisteuern könnte? Ab dem 1. Januar 2027 kommen neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukte auf den Markt: mit Fonds und ETFs, Zulagen und unterschiedlichen Garantien. Das eröffnet Chancen, ist aber nicht für jede Lebenssituation automatisch die beste Lösung.
Das 2026 beschlossene Altersvorsorgereformgesetz modernisiert die *geförderte private Altersvorsorge*. Es ersetzt nicht die gesetzliche Rente, sondern soll sie ergänzen. Besonders wichtig sind die neuen Regeln für Menschen, die heute in Deutschland leben, später aber möglicherweise im Ausland ihren Ruhestand verbringen möchten.
1. Was ändert sich ab 2027?
Das neue Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Anlagekonto für den Ruhestand. Es kann zugelassene ETFs, Fonds und weitere zulässige Anlagen enthalten. Eine Beitragsgarantie ist dabei nicht bei jedem Produkt vorgeschrieben. Das eröffnet langfristige Renditechancen, beinhaltet aber auch das Risiko von Verlusten.
Der Zugang wird außerdem auf bestimmte Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ausgeweitet. Eine Förderung gibt es nicht automatisch: Die persönlichen und steuerlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2. Wie viel zahlt der Staat dazu?
Die neue Grundzulage richtet sich nach deinen jährlichen Eigenbeiträgen:
- Für die ersten 360 €: 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro, maximal 180 €.
- Für weitere 1.440 €: 25 Cent je Euro, maximal weitere 360 €.
- Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr: bis zu 540 € Grundzulage.
- Kinderzulage: bis zu 300 € pro förderberechtigtem Kind und Jahr, abhängig von Eigenbeitrag und Anspruch.
- Mindestbeitrag: 120 € Eigenbeitrag im Jahr für die reguläre Grundzulage, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Drei praktische Beispiele
Ohne Kinder: Du zahlst 150 € im Monat (1.800 € jährlich) ein, bekommst 540 € Grundzulage und führst dem Vertrag insgesamt 2.340 € im Jahr zu.
Mit einem förderberechtigten Kind: Bei denselben 150 € monatlich kommen gegebenenfalls 300 € Kinderzulage hinzu: insgesamt 2.640 € im Jahr.
Mit zwei förderberechtigten Kindern: Du sparst 25 € im Monat (300 € jährlich), bekommst 150 € Grundzulage und bis zu 600 € Kinderzulage: insgesamt 1.050 € im Jahr.
Diese Zahlen zeigen Eigenbeiträge und Zulagen, keine Kapitalmarktrenditen. Vorausgesetzt wird jeweils, dass alle genannten Förderansprüche bestehen und die Kinderzulagen der betreffenden Person zugeordnet sind.
3. Renditechancen oder Beitragsgarantie?
Die Reform ermöglicht Produkte mit unterschiedlichen Risikoprofilen:
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie: mehr mögliche Kapitalmarktchancen, aber auch Verlustrisiko.
- Standarddepot: vereinfachte Standardlösung mit einer gesetzlichen Obergrenze von 1 % bei den Effektivkosten; nicht jeder Anbieter muss 1 % verlangen.
- Produkt mit 80-%-Garantie: Absicherung eines Anteils der Beiträge und Zulagen zu dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt.
- Produkt mit 100-%-Garantie: Sicherung der Beiträge und Zulagen nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
Eine Garantie ist keine garantierte Rendite. Entscheidend sind die Kosten, die Anlagemöglichkeiten und der Zeitpunkt, zu dem die Garantie greift.
4. Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Förderfähige Einzahlungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Es vergleicht den steuerlichen Vorteil mit den Zulagen und gewährt gegebenenfalls eine zusätzliche Steuerermäßigung. Beide Vorteile werden nicht einfach vollständig addiert.
In der Ansparphase werden Erträge innerhalb des Vertrags steuerlich begünstigt beziehungsweise erst später besteuert. Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen im Ruhestand grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Was netto übrig bleibt, hängt auch von Kosten, persönlichem Steuersatz und tatsächlicher Wertentwicklung ab.
5. Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Niemand muss den Vertrag kündigen. Je nach Voraussetzungen kann die bisherige Förderung beibehalten, die neue Fördersystematik gewählt oder das angesparte Kapital auf ein anderes zertifiziertes Produkt übertragen werden.
Vor einem Wechsel sollten bisherige Garantien, Abschluss- und Verwaltungskosten, Kinderzulagen sowie mögliche Auswirkungen auf andere eigene Verträge und die Förderung des Ehepartners geprüft werden. Eine zulässige Übertragung führt nicht allein zur Rückzahlung früherer Zulagen; Vertragsbedingungen und Kosten sind dennoch zu beachten.
6. Ab wann und in welcher Form wird ausgezahlt?
Das neue System ist für den Ruhestand gedacht, nicht als jederzeit verfügbares Sparkonto. Bei Neuverträgen beginnt die reguläre Auszahlungsphase grundsätzlich frühestens mit 65 Jahren, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
Je nach Produkt sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan möglich, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann unter den geltenden Bedingungen auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % vorgesehen sein. Eine unzulässige vorzeitige Entnahme kann die Rückforderung von Zulagen und Steuervergünstigungen auslösen.
7. Ruhestand in Mexiko oder einem anderen Land außerhalb Europas?
Für internationale Lebensläufe ist das ein zentraler Punkt. § 95 EStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung von Zulagen und steuerlichen Vorteilen vor, wenn der Sparer ab Beginn der Auszahlungsphase oder währenddessen außerhalb der EU/des EWR wohnt. Auch die steuerliche Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen kann entscheidend sein.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche eigenen Beiträge verloren gehen. Ebenso löst nicht jeder Umzug ins Ausland während der Ansparphase automatisch eine sofortige Rückforderung aus. Persönliche Umstände, mögliche Ausnahmen und die grenzüberschreitende Besteuerung müssen einzeln geprüft werden.
Wer später in Spanien lebt, kann daher anders betroffen sein als jemand, der nach Mexiko, Kolumbien oder Argentinien zurückkehren möchte.
8. Passt das Altersvorsorgedepot zu dir?
Vor einer Entscheidung helfen fünf Fragen:
1. Wie viel Einkommen brauchst du, um deinen Lebensstandard im Ruhestand zu halten?
2. In welchem Land möchtest du später wohnen?
3. Welche Zulagen stehen dir tatsächlich zu?
4. Welches Risiko, welche Kosten und welche Verfügungsbeschränkungen akzeptierst du?
5. Hast du bereits Riester, eine *BasisRente/Rürup* oder andere Geldanlagen?
Eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann helfen, die eigene Sparfähigkeit abzusichern. Sie gehört nicht automatisch zum Altersvorsorgedepot.
Deine Altersvorsorge sollte zu deinem Leben passen
Bei AORAES betrachten wir deine Altersvorsorge im Zusammenhang mit deinem Leben in Deutschland und deinen internationalen Plänen. Dazu gehört auch der Vergleich mit flexibleren Alternativen, etwa einem normalen ETF-Sparplan. Die höchste Zulage ist nicht automatisch die beste Gesamtlösung.
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AORAES — Financial Clarity. Confident Growth.
*Stand: 15. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die endgültigen Konditionen richten sich nach dem Anbieter und der persönlichen Situation.*
Offizielle Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF) · Deutsche Rentenversicherung · ZfA — FAQ · § 95 EStG.
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Prüfen Sie vor einer Entscheidung, welche persönlichen Daten, Fristen und Bedingungen relevant sind. Ein Ratgeber erklärt den Rahmen, ersetzt aber keine individuelle Empfehlung.
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Wo Sie die Informationen prüfen können.
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